
Im Grundsatz gilt in allen Bundesländern unter anderem ein Kontakt-, Sport-, Tourismus- und Reiseverbot. Durch die bisherigen Öffnungsregelungen werden die Verbote nicht aufgehoben, sondern nur in Ausnahmen eingeschränkt. Sie können daher vom Verordnungsgeber leicht zurückgenommen werden. Bei Verstößen gegen die Regelungen haften der Einzelne und/oder der Betreiber von Anlagen, hier der SC Rhe und dessen Vorstand als Eigner der Schiffe, aber auch jedes Mitglied oder Gast als Segler.








