Update: Segeln im Rahmen der Corona Pandemie | Was ist erlaubt?

Im Grundsatz gilt in allen Bundesländern unter anderem ein Kontakt-, Sport-, Tourismus- und Reiseverbot. Durch die bisherigen Öffnungsregelungen werden die Verbote nicht aufgehoben, sondern nur in Ausnahmen eingeschränkt. Sie können daher vom Verordnungsgeber leicht zurückgenommen werden. Bei Verstößen gegen die Regelungen haften der Einzelne und/oder der Betreiber von Anlagen, hier der SC Rhe und dessen Vorstand als Eigner der Schiffe, aber auch jedes Mitglied oder Gast als Segler.

Hamburg

  • Für die Ausübung von Sportarten dürfen Sportanlagen genutzt werden.
  • Unter Einhaltung der Abstandsregeln ist Sport mit mehreren Personen zulässig (Trainingsbetrieb).
  • Es ist eine Abstandsregel von 1,5 Metern einzuhalten.
  • In den Anlagen ist schriftlich über das Abstandsgebot zu informieren.
  • Die Abstandsregel soll durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen gewährleistet werden.
  • Personen mit Corona-spezifische Symptomen dürfen die Sportanlagen nicht benutzen.
  • Oberflächen sind regelmäßig zu reinigen. Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
  • Kontakte ohne Einhaltung des Abstandsgebots sind nur zulässig unter Personen, die maximal 2 Hausständen angehören (Meldeadresse).
  • Die Konzepte der Sportfachverbände sind einzuhalten (hier DSV und HSgV).


Schleswig Holstein

  • Es gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
  • Kontakte sind generell zu minimieren. Es ist zulässig privat, mit bis zu 10 bekannten Personen Kontakt ohne den gebotenen Abstand zu haben.
  • Es ist unter Einhaltung des Kontaktverbots und der Kontaktminimierung möglich, Jollen und Seeschiffe zu fahren.
  • Es sind Hygieneregeln einzuhalten und ein Hygienekonzept aufzustellen.
  • Das Übernachten an Bord ist erlaubt, wenn das Schiff über sanitäre Einrichtungen verfügt.
  • In den Häfen sind die sanitären Einrichtungen nachts geschlossen. Duschen und Gemeinschaftsräume sind ganztägig geschlossen.

Andere Reviere

Die Regelungen sind sowohl nach Bundesland, in den angrenzenden Ländern, aber selbst in einzelnen Landkreisen unterschiedlich.

Dänemark ist für Touristen und Wassersportler zugänglich, allerdings gilt die Auflage, dass die Reisenden vor Grenzübertritt gebuchte Übernachtungen für 6 Tage nachweisen müssen. Als Ort zählt der angelaufene Hafen, nicht das Seeschiff. Die Marinas tun sich damit bisher noch etwas schwer, aber es zeichnen sich auch erste Lösungen ab (siehe dazu auch den Bericht in der Zeitschrift Yacht). Für Schleswig-Holsteiner gibt es Sonderregeln, aber hierüber sollte man sich vorsorlgich vor Reiseantritt noch einmal informieren.

Reisen nach Schweden sind möglich, Rückkehrer müssen sich allerdings aktuell einer zweiwöchigen Quarantäne unterziehen.

Reisen in die Niederlande sind möglich, aber die Regelungen sind auch hier volatil, so dass eine Reise gut vorbereitet sein sollte.

Vor dem Anlaufen anderer Häfen und Reviere müssen die dort geltenden Vorschriften im Einzelfall geprüft werden.

Weiteres Vorgehen

Der SC Rhe hat für die Seeschiffen und Jollen entsprechende Verhaltensregeln nach den oben genannten Vorgaben bekannt gemacht und ein Hygienekonzept für Jollen und Seeschiffe. Darüber hinaus gelten die Regelungen der Jollenhafengemeinschaft Alsterufer und der Yachthafengemeinschaft.

Die Verhaltensregeln sind zwingend einzuhalten.