Seit 4. Mai sind die Sportboothäfen in SCHLESWIG-HOLSTEIN wieder geöffnet. Unter Auflagen ist es unter Einhaltung des Kontaktverbots und der für das Bundesland sowie den jeweiligen Landkreis geltenden Allgemeinverfügungen gestattet, an Sportbooten zu arbeiten und zu segeln. Der SC Rhe hat Regeln für die Nutzung der Seeschiffe aufgestellt, die dabei einzuhalten sind.
In HAMBURG darf ab 6.5.2020 wieder mit Einschränkungen gesegelt werden. Die neue Verordnung der Freien und Hansestadt ermöglichst Individualsportlern im Freien die Nutzung der Sportanlagen, dazu gehört auch der Segelsport mit seinen Jollen. Es gelten das Abstandsgebot von 1,5 Metern, ein Benutzungsverbot bei Krankheitssymptomen und die Einhaltung weiterer Schutzvorschriften. Der SC Rhe hat Regeln für die Benutzung der Alsterboote aufgestellt, die dabei einzuhalten sind. Darüber hinaus gelten die Vorgaben der Jollenhafengemeinschaft.
Der HAMBURGER YACHTHAFEN IN WEDEL vergibt Krantermine seit 4.5.2020. Dazu wurde am 28.4.2020 einen neue Bekanntmachung veröffentlich, die hier herunter geladen werden kann.
Der JOLLENHAFEN MÜHLENBERG und der HAFEN MAASHOLM haben ebenfalls wieder geöffnet. Vor der Benutzung oder Anreise sollte aber unbedingt Kontakt mit den Betreibern aufgenommen werden. Weitere Informationen auf www.jgm-elbe.de und Hafen Maasholm. +++